Die Dekanin Irmgard und das gesamte Kapitel des Stiftes Essen
bekundet: Sie erlauben mit Zustimmung der Äbtissin Katharina vermittels
dieser Urkunde der Pröpstin Oda, die dritte Garbe aus dem Hof Nünning
(Nunninch) bis zu 12 Jahren zu verkaufen. Wenn die Pröpstin dies wünscht,
werden sie dem Käufer eine Urkunde mit den Siegeln der Äbtissin und des
Kapitels darüber besorgen. Die Pröpstin soll den Hof auf den Wunsch des
Kapitels zu zwei huldigen Händen austun und kann ihn alljährlich acht Tage
vor bis nach Ostern für 100 Mark - den Schild zu 16 Königsgroschen [ ]
file://fn@01 gerechnet - wieder auslösen. Solange aber gehört der Hof dem
Kapitel zu dem gleichen Recht, dass Tilman von Hagenbeck (-beke) daran
hatte. - Es siegeln das Kapitel und die Äbtissin. Did sciede na godes geburd
do men screef 1345 op sent Elseben dagh ener weduen.