Die Dekanin Irmgard und das gesamte Kapitel des Stiftes Essen bekundet: Sie erlauben mit Zustimmung der Äbtissin Katharina vermittels dieser Urkunde der Pröpstin Oda, die dritte Garbe aus dem Hof Nünning (Nunninch) bis zu 12 Jahren zu verkaufen. Wenn die Pröpstin dies wünscht, werden sie dem Käufer eine Urkunde mit den Siegeln der Äbtissin und des Kapitels darüber besorgen. Die Pröpstin soll den Hof auf den Wunsch des Kapitels zu zwei huldigen Händen austun und kann ihn alljährlich acht Tage vor bis nach Ostern für 100 Mark - den Schild zu 16 Königsgroschen [ ] file://fn@01 gerechnet - wieder auslösen. Solange aber gehört der Hof dem Kapitel zu dem gleichen Recht, dass Tilman von Hagenbeck (-beke) daran hatte. - Es siegeln das Kapitel und die Äbtissin. Did sciede na godes geburd do men screef 1345 op sent Elseben dagh ener weduen.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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