Ordnung Nr. 162/80 des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei vom 23. Juni 1980 über die Wiedereingliederung der aus dem Strafvollzug entlassenen Bürger, die Erziehung kriminell gefährdeter Bürger und die Verwirklichung der Aufenthaltsbeschränkung

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