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Bürgermeister und Rat der Stadt Ulm haben die Pfandschaft an den Herrschaften Hiltenburg [Ruine bei Bad Ditzenbach/Lkr. Göppingen] und Wiesensteig [Lkr. Göppingen], die ihr von den Grafen und Gebrüdern Johann, Ulrich, Friedrich und Ludwig von Helfenstein [Ruine bei Geislingen a. d. Steige/Lkr. Göppingen] übergeben worden waren, dem Grafen Ulrich [V.] von Württemberg überlassen und ihm gleichzeitig ein Libell mit den beglaubigten Abschriften aller in der Registratur der Stadt Ulm darüber vorhandenen Urkunden übergeben. Auf Bitte des Grafen von Württemberg verpflichten sie sich nun, diesem bei Bedarf und auf seine Anforderung hin die Originalurkunde, mit der Graf Friedrich von Helfenstein der Stadt Ulm das Vorkaufsrecht an seinem Anteil an den Herrschaften Hiltenburg und Wiesensteig eingeräumt hatte, auf befristete Zeit auszuleihen. Sollte die Stadt Ulm dem Grafen von Württemberg die Urkunde auf seine Anforderung hin nicht oder nur mit Verzögerung übergeben, dann hat sie alle ihm dadurch entstehenden Schäden zu ersetzen.

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Haus der Stadtgeschichte - Stadtarchiv Ulm
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