Die Pfalzgrafen Otto d. Ä. und Otto d. J. von Mosbach ermächtigen die Stadt und das Kapitel zu Mosbach, von der Bede zu Mosbach eine jährliche Gült in Höhe von 60 Gulden zu erheben, bis sie sie von ihrer Bürgschaft gegenüber ihrem Diener Peter von Stettenberg geledigt haben.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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