Kurfürst Friedrich I. von der Pfalz bekundet, dass sein Getreuer Hans Ramung (+), Ritter, verstorben ist und Kinder, nämlich Hans, Matthias und Katharina hinterlassen hat. Er verordnet, wegen der treuen Dienste, die ihm der verstorbene Hans als Bannerherr (baner ritter) in ehrbarer und ritterlicher Weise geleistet hat, auch als Landesfürst und mit Zustimmung der Brüder des Verstorbenen - namentlich Bischof Matthias Ramung und Dieter Ramung, Propst zu Wimpfen - dass sein Getreuer Hans von Gemmingen genannt Giener, Amtmann am Bruhrain, Vormund der Kinder bis zu ihrem 20. Lebensjahr sein soll. Matthias und Dieter Ramung sollen ihm während der Vormundschaft, für die der Pfalzgraf Schutz und Schirm zusichert, mit Rat beistehen.
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Kurfürst Friedrich I. von der Pfalz bekundet, dass sein Getreuer Hans Ramung (+), Ritter, verstorben ist und Kinder, nämlich Hans, Matthias und Katharina hinterlassen hat. Er verordnet, wegen der treuen Dienste, die ihm der verstorbene Hans als Bannerherr (baner ritter) in ehrbarer und ritterlicher Weise geleistet hat, auch als Landesfürst und mit Zustimmung der Brüder des Verstorbenen - namentlich Bischof Matthias Ramung und Dieter Ramung, Propst zu Wimpfen - dass sein Getreuer Hans von Gemmingen genannt Giener, Amtmann am Bruhrain, Vormund der Kinder bis zu ihrem 20. Lebensjahr sein soll. Matthias und Dieter Ramung sollen ihm während der Vormundschaft, für die der Pfalzgraf Schutz und Schirm zusichert, mit Rat beistehen.
Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 67 Nr. 813, 363
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 67 Kopialbücher
Kopialbücher >> Weltliche Territorien und Herrschaften >> Kurpfalz >> Einzelne Pfalzgrafen und Kurfürsten >> Friedrich I. >> Liber ad vitam I (Kurfürst Friedrichs I. von der Pfalz) >> Urkunden
1468 April 29 (uff fritag nach dem sontag quasimodogeniti)
fol. 237r
Urkunden
Ausstellungsort: Neckargemünd
Siegler: Kurfürst Friedrich I. von der Pfalz
Siegler: Kurfürst Friedrich I. von der Pfalz
Kopfregest: "Als myn gnediger herre pfalczgrave Hannsen von Gemyngen genant Gyner amptmann am Bruchreyne herr Hanns Ramungs ritters seligen kynden zu einem furmunder gesatzt und gemacht hat".
Gemmingen, Hans gen. Giener von; Amtmann am Bruhrain, erw. 1450, 1478
Ramung zu Daisbach, Hans; Ritter, kurpfälzischer Bannerherr, -1467 (ca.)
Ramung zu Daisbach, Hans; Sohn des Hans, 1467 minderj.
Ramung zu Daisbach, Matthias; Sohn des Hans, 1467 minderj., 1505 tot
Ramung, Dieter; Propst zu Wimpfen, erw. 1468, 1477
Ramung, Katharina; Tochter des Hans, m. Albrecht Göler von Ravensburg, erw. 1488
Neckargemünd HD
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
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