Vor Wilhelm Alde, Lehnrichter des Klosters Drolßhagenn erscheinen zu Drolßhagen in der Kirche in öffentlichem Lehngericht Johann Zeppenfelt und "bemester" Wille Becker, Bürger zu Olpe, sowie Peter Rütger der Junge, Bürger zu Drolßhagen, und die übrigen Erben der verstorbenen Katterberß Greithen zu Drolßhagen und bestreiten der Äbtissin und dem Kloster Drolßhagen durch ihren Vorsprecher Peter Gerckenn die von ihren Eltern herrührenden Güter auf dem Crutzolle, wo Äbtissin und Konvent ihren Mühlenteich angelegt haben. Diese weisen durch ihren Vorsprecher Jacob thom Brocke die Anklage zurück: die Mahlmühle auf dem Crutzolle sei mit Teichen, Gräben, Dämmen und Wällen auf ihrem Besitz erbaut, den die verstorbene Äbtissin Anna von den Sthenen durch Tausch gegen einen Teich in der Sengna von der verstorbenen Katterberß Greitha erworben habe. Zeugen dieses Tausches waren die verstorbenen Johann Rütger und Goddert Harnßmecher, Bürger zu Drolßhagen, sowie Wille Katterberch, der genannten Greiten Sohn. Dieser ist nach dem Urteil des Gort Schroder zu Burenn als einziger noch lebender Zeuge vorzuladen und sagt in dem nach angemessener Zeit anberaumten Termin auf Veranlassung des Lehnrichters unter Eid zugunsten des Klosters aus. Bei dem Tausch sei seinerzeit vereinbart worden, daß die Äbtissin, wenn der Teich in der Sengna drei Tage geschlossen wäre, den Schlüssel von seiner Mutter holen und den Teich zu Behuf der Mühle ziehen lassen dürfe. Als Urteilsweiser gibt Johan Sassen der Äbtissin in diesem Streite Recht, worüber dieser "richtschin" ausgefertigt wird. Dienstag n. Vitus

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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