Die Richter des Offizialats am Hof zu Münster bezeugen, dass vor ihnen Gerd Provestinck, Kanonikus im Alten Dom zu Münster, erschienen ist und bekanntgab, dass er an den Meister Johann thor Mollen, Kanoniker im Alten Dom zu Münster, dessen Erben oder dem Inhaber dieses Briefs eine jährliche Rente in Höhe von 15 Goldgulden verkauft hat. Die Rente entstammt einer Rentverschreibung aus dem Jahr 1540, in der Ermgard Schenckinck, Äbtissin, Kunegund von Smerten, Priorissin, und Sophia von Langen, Kellnerin, sowie sämtliche Konventualjungfern zu Überwasser dem Gerd Provestinck eine jährliche Rente in Höhe von 15 Rheinischen Gulden verkauft hatten. Als Hypothek dienen die Erben und Güter Hof Mönneking im Kirchspiel Senden, der Hof zu Edelincktorpe in der Bauerschaft Ahrenhorst im Kirchspiel Albersloh und der Hof zu Sprakel im Kirchspiel Überwasser Zeugen: Cristoffer Bobbenkamp und Bernard Rupe, Diener des Hofes zu Münster Siegelankündigung des Ausstellers dusent viffhundert unde vertich up avendt Mathei apostoli