Berufungssache des Loers Johan Kroes und der Kinder des + Henrich Köbbing, vertreten durch ihre Vormünder Johan Lennep, Melchior Bollinck und Johan zum Rhoede, Beklagte ./. Gerlach von Laer, Kläger. Vaspard Isfording hat vom Kläger ein Darlehen von 100 Rthl. aufgenommen, wofür der + Hieronymus Hoherte (Hogert) sein Haus und seinen sonstigen Grundbesitz verpfändet hat, aus letzterem haben die Beklagten einige Ländereien gekauft. Sie werden daher wegen der 100 Rthl. in Anspruch genommen.