Hans Speth (Spaet) von Tumnau (Thumnow) verspricht seinem Vetter Veit (Vyt) von Wernau (Werdnow), der sich mit ihm als Bürge gegenüber seiner Frau Veronica Fronhöfer wegen 850 Gulden Landeswährung Ehesteuer und 900 Gulden Widerlegung verpflichtet hat, gemäß einer am 1. April 1502 (fritag nach dem hailigen ostertag) ausgestellten Urkunde, ihn aus dieser Bürgschaft zu lösen und ihm alle daraus entstehenden Schäden zu ersetzen. Bei einer Verletzung dieser Verpflichtung kann er ihn zum Einlage rin Esslingen (Eßlingen) oder Stuttgart (Stuotgart) auffordern, dem er selbst oder ein ehrbarer Knecht und ein reisiges Pferd binnen 8 Tagen nachzukommen haben.