Notar Mattheus Herbrot, Bürger zu Ravensburg, beurkundet: Johann Lupperger, Ammann, und Klas Wild erscheinen als Anwälte von Johann [IV.] Christoph [Raitner], Abt zu Weingarten, vor dem Zollhaus in Hepbach und fragen den Zöllner Martin Schwarzhans, ob er Befehle von seinen Obrigkeiten betreffend die Zollerhebung habe. Dieser antwortet, von Graf Joachim von Fürstenberg-Heiligenberg keine besonderen Befehle erhalten zu haben, jedoch habe ihn Paulus von Appetshofen, Verwalter der Landvogtei in Schwaben, durch den Landwaibel Konrad Spieß angewiesen, auch vom Abt zu Weingarten Zoll zu nehmen. Dagegen prostestieren die Weingartener Anwälte. Aus dem überreichten Protestationsschreiben ist zu entnehmen, daß das Kloster in der Sache gegen Graf Joachim am Reichskammergericht eine Mandat- und Pfändungssache anhängig gemacht hat. Man behält sich vor, den Prozeß weiter zu betreiben, wenn künftig Zoll erhoben wird.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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