Kaiser Rudolf II. lädt Graf Ludwig von Löwenstein-Wertheim für den 30. Tag nach Zustellung vor das Reichskammergericht zur Wiederaufnahme des Verfahrens der Gemeinde Königheim (Kennegkheim) gegen die Grafschaft Wertheim wegen des strittigen Viehtriebs, das durch den Tod des wertheimischen Anwalts unterbrochen worden war.