Die Richter der Aschaffenburger Kirche beurkunden: Vor ihnen haben Heilmann von Schaafheim, Glöckner (campanarius) des Stifts Aschaffenburg, und seine Ehefrau Elisabeth bekannt, daß sie dem Stiftsvikar Heinrich von Echterdingen (Etherdingen) für dessen Vikarie einen jährlichen Zins von 10 Schilling Heller verkauft haben. Der Zins gefällt von ihrem Haus [in Aschaffenburg] oberhalb der Beune (supra Buneta), das sie gegenwärtig bewohnen, und allen seinen Zugehörungen. Sie verpflichten sich, diesen Zins dem Käufer und allen seinen Nachfolgern in der Vikarie künftig jedes Jahr am 11. November (in festo sancti Martini hiemali) zu entrichten. Von ihrem Haus zinsen die Eheleute und ihre Erben außerdem dem Ritter Hartmann Schwab (Swabh) jährlich 18 Heller und 1 Fastnachtshuhn sowie der Kammer des Stifts Aschaffenburg ebenfalls 18 Heller. Heinrich von Echterdingen hat ihnen für diesen Zins 8 Pfund Heller bezahlt.

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Stadt- und Stiftsarchiv Aschaffenburg