Wirich von Daun (Dune), Herr zu Falkenstein (Falckensteyn) und Oberstein (Obersteyn), bekundet, dass er Zeisolf von Adelsheim (Adeltzhen) dem Jüngeren für diesen selbst und als ältesten unter dessen Brüdern mit dem Lehen zu Bechtheim, Wein und Korn vom Zehnt, das zuvor dessen verstorbener Vater Götz von Adelsheim hatte, belehnt hat.