Pontius, Bischof von Orvieto (Urbenvetanus) und Vikar in Rom [?] (in alma urbe domimi pape vicarius), Jacobus, Bischof Nepi (Nepesinus), Thomas, Bischof von Terni [?] (Interapensis), Bruder Stefanus, Bischof von Thásos [?] (Tasssarensis) und Bruder Hugolinus, Bischof von Sutri (Sutrinus), erteilen auf Bitten des Abtes Berthold des Klosters Reinsdorf (Reynstor[f]) der Kirche St. Johannis Baptiste dieses Klosters einen Ablaß von 40 Tagen. Die Bedingungen für die Erlangung des Ablasses weden eingehend erläutert.[prüfen, ob Bedingungen noch näher erläutern, ausführlicheres Regest handschriftlich vorhanden] - Siegel des Ausstellers angekündigt. Dazu gibt es folgende spätere Ablassvermehrung: Albrecht von Mansfeld, Erwählter und Bestätigter von Halberstadt, bestätigt einen Ablass für die Kirche Johannis Baptiste des Klosters Reinsdorf von 1350 März 10 und vermehrt ihn um einen Ablass von 40 Tagen. - Siegel des Ausstellers angekündigt.- Urkunde unter der Plica des Ablassbriefes von 1350 März 10.