Der Dekan Franz [von Amöneburg] und das Kapitel des Stifts Aschaffenburg beurkunden: Vor ihnen hat der Stiftsvikar Jakob von Kirchberg (Kirperg) bekannt, daß er zum Nutzen seiner Vikarie verschiedenen Personen verschiedene Äcker zu Erbrecht verliehen hat. Liste der Beliehenen und der verliehenen Äcker: - Jakob Manegold, Bürger zu Aschaffenburg, und seiner Ehefrau Hedwig 2 Morgen Acker an einem Stück in der Gemarkung Damm (Demmer marke), anstoßend an den Steinbacher Weg, die Strudelbacher (Strudilbecher) Weingärten und Äcker des Aschaffenburger Bürgers Berthold Bretträger sowie des verstorbenen Heinrich Weikod. Außerdem 3,5 Morgen Äcker an zwei Stücken ebendort zwischen Äckern des verstorbenen Heinrich Weikod und des Aschaffenburger Bürgers Peter Gißener. Davon geben sie der Vikarie 3 Sumer Roggen (korngeldes) Aschaffenburger Maß ungehäuft und ein Viertel gehäuft. Diese Gült haben sie jedes Jahr zwischen dem 15. August und dem 8. September (zwisszin den zweyn vnser Frauwen dagin alse sie zu/o/ hymel fu/o/r vnd geborn wart) auf ihre Kosten im Getreidespeicher der Vikarie abzuliefern. Die Äcker sind alle drei Jahre mit Mergel oder Mist zu düngen und sollen nach dem Tod der Beliehenen immer ungeteilt an einen Erben übergehen. Diese Bestimmungen über die Düngung und die Vererbung der Äcker gelten auch für die übrigen Beliehenen. - 4,5 Morgen Acker an einem Stück ebendort, anstoßend an den Steinbacher Weg und den Baumgarten der Wegenere erhalten der Bäcker und Aschaffenburger Bürger Willibolde und seine Ehefrau Sofie (Fye). Davon geben sie jährlich 3 Sumer Roggen Aschaffenburger Maß. - Der Aschaffenburger Bürger Berthold Leubenich und seine Ehefrau Gertrud (Gele) erhalten 3 Morgen Acker weniger 1 Gerte an einem Stück ebendort. Anlieger sind der Baumgarten des verstorbenen Mingel und Äcker des Edelknechts Johann von Wasen. Außerdem erhalten sie 2 Morgen Acker, bei denen es sich um einen Anwander handelt. Daran stoßen die vorigen 3 Morgen und die Äcker des Hofmannes des Stifts. Davon geben sie der Vikarie jedes Jahr 3 Sumer Roggen Aschaffenburger Maß. - Johann (Hennechin) Wener und seine Ehefrau Gisela (Gizelin) erhalten 2 Morgen Acker unten am Steinbacher Weg zwischen Äckern des Edelknechts Johann von Wasen und des Johann Wland von Damm. Außerdem gehen an sie 3,5 Morgen Acker an einem Stück, die auf die Strudelbacher Weingärten einer- und den Steinbacher Weg andererseits ziehen, zwischen Äckern des Aschaffenburger Bürgers und Steinmetzen Ludwig (Luzzin) Rodir und der Gertrud Emerin. Des weiteren erhalten sie noch 3 Morgen Acker an einem Stück bei der Strit (Stru/o/d), anstoßend an den Steinbacher Weg und den Strudelbacher Weg. Davon geben sie jährlich der Vikarie 5,5 ungehäufte Sumer Roggen Aschaffenburger Maß und ein gehäuftes Viertel. - Folrad Wiland und seine Ehefrau Katharina erhalten 2 Morgen Acker an einem Stück am Steinbacher Weg bei den Äckern des Johann Wiland zwischen Äckern des Edelknechts Johann von Wasen und des Johann Wener. Außerdem verleiht er ihnen 3 Morgen Acker an einem Stück. Diese ziehen vom Steinbacher Weg durch den Strudelbacher Weg gegen die Striet. Daran stoßen Äcker des Johann Wener und des Hermann Wesener. Davon geben sie jedes Jahr 3,5 Sumer Roggen Aschaffenburger Maß. - An den Aschaffenburger Bürger Herbord Kratze und seine Ehefrau geht 1 Morgen Acker an einem Stück unterhalb dem Stritweg (Stru/o/twege) zwischen Äckern des Aschaffenburger Bürgers und Bäckers Johann Grimme und des Gernod Zehe von Damm. Davon entrichten sie der Vikarie jedes Jahr 1 Sumer Roggen. Der Dekan und das Kapitel genehmigen als Inhaber des Präsentationsrechts für die Vikarie diese Verleihungen.

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Stadt- und Stiftsarchiv Aschaffenburg