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Graf Floris von Culenburg verschreibt und versichert den Heimfall der ihm durch die Heirat mit Elisabeth von Manderscheid und Blankenheim zufallenden Lande nach seinem und seiner Kinder Tode.
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Graf Floris von Culenburg verschreibt und versichert den Heimfall der ihm durch die Heirat mit Elisabeth von Manderscheid und Blankenheim zufallenden Lande nach seinem und seiner Kinder Tode.