Wolf (Wolfgang) Meußel (Meußlin), Schultheiß, und genannte Mitglieder des Gerichts zu Zeutern beurkunden eine Gültverschreibung des Niklaus Neuffer und seiner Ehefrau Margarethe über 30 Gulden gegenüber Johann Rehm, Kirchenkollektor am Bruhrain.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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