Der öffentliche Notar Heinrich Zwincker von Wiesensteig ("Wisenstaig") [Lkr. Göppingen] bekennt, dass in seiner und der hinzugezogenen Zeugen Gegenwart der Kleriker der Diözese Freising Leonhard Fries im Stift St. Ciriacus in Wiesensteig dem Propst Reinold von Geroldseck [Ruine Hohengeroldseck bei Schönberg Gde. Seelbach/Ortenaukreis], Domherr in Straßburg und Augsburg, und den Kanonikern Walter Grünbach ("Grienbach"), Pfarrer in Esslingen, Johann Mesner, Propst des Augustinerchorherrenstifts Faurndau ("Furndon") [Stadt Göppingen], Konrad Weilheimer ("Wylhaymer"), Konrad Bösch, Friedrich Zelter, Johann Ehinger, Wilhelm Keßler alias Mager, Konrad Schultheiß und Heinrich Lantz, die sich dort zum Kapitel versammelt haben, zwei Urkunden vorgelegt hat. Mit der einen Urkunde, die am 7. Juni 1434 in Basel ausgestellt wurde, überträgt der päpstliche Kardinallegat für Deutschland Giuliano [Cesarini] dem Leonhard Fries das durch den Verzicht des Matthäus Neithardt vakante Kanonikat mit der zugehörigen Präbende. In der zweiten Urkunde vom 16. Juni 1434 befiehlt der Propst des Augustinerchorherrenstifts Ittingen [bei Warth Kanton Thurgau/Schweiz] Wilhelm Neithardt als von dem Kardinallegaten bestellter Exekutor die Übertragung des Kanonikats an Leonhard Fries und dessen Aufnahme in das Stift. Propst und Kapitel des Stifts Wiesensteig erklären daraufhin, dass sie diesen Urkunden Folge leisten wollen. Sie nehmen daher Leonhard Fries in ihr Stift auf, übertragen ihm das Kanonikat mit der zugehörigen Präbende und den damit verbundenen Einkünften und weisen ihm seinen Sitz im Chorgestühl und im Kapitel an. Darüber fertigt der Notar ein Notariatsinstrument aus.

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Haus der Stadtgeschichte - Stadtarchiv Ulm
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