Revers des Hans Sörgenloch gen. Gensfleisch über die inserierte Urkunde des Landgrafen WIlhelm III. von Hessen-Marburg: Landgraf Wilhelm III. von ...
Vollständigen Titel anzeigen
398/1
A 5 Aktivlehen (Lehns- und Adelsbriefe) von Hessen-Darmstadt und anderen Rechtsvorgängern der Großherzöge von Hessen
Aktivlehen (Lehns- und Adelsbriefe) von Hessen-Darmstadt und anderen Rechtsvorgängern der Großherzöge von Hessen >> 16 Buchstabe S >> 16.61 von Sörgenloch gen. Gensfleisch
1489 Juli 23
Hessen-Marburg
Pergament, mit angehängtem Siegel.
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: donrstag nach sant Marien Magdalenen tag
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Revers des Hans Sörgenloch gen. Gensfleisch über die inserierte Urkunde des Landgrafen WIlhelm III. von Hessen-Marburg: Landgraf Wilhelm III. von Hessen-Marburg bekundet, dass der verstorbene Konrad von Grebenroth das Dorf Sprendlingen mit Kirchsatz, Gericht und Herberge sowie einen Freihof zu Darmstadt mit Zubehör samt dem Eckern-Recht für 32 Schweine und einen Eber in der MArk als Mannlehen und vier Pfund Geld als Burglehen zu Darmstadt, dazu zwei Gärten und zwei Hofstätten von dem verstorbenen Grafen Philipp von Katzenelnbogenals Burglehen zu Dornberg besaß. Der verstorbene Graf Johann von Katzenelnbogen hatte den verstorbenen Konrad bevollmächtigt, sein Frau Agnes Bugklin auf diesen Hof zu bewittumen, und danach zugelassen, dass Agnes die Lehengüter je zur Hälfte ihrer Tochter Margarete mit dem Schwiegersohn Johann Melsheimer und Magdalene mit dem Schwiegersohn Hans von Sörgenloch gen. Gensfleisch übergeben durfte, ausgenommen den Kirchsatz zu Sprendlingen, den sich der Graf vorbehielt. Landgraf Wilhelm belehnt daher nun Hans von Sörgenloch gen. Gensfleisch mit dem halben Lehen als Burglehen zu Dornberg, wie er es vom verstorbenen Landgrafen Heinrich III. zu Lehen trug, und behält sich den Rückfall der Lehenhälfte beim Fehlen von Lehenerben vor.
Vermerke (Urkunde): Siegler: Siegelankündigng des Ausstellers.
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Revers des Hans Sörgenloch gen. Gensfleisch über die inserierte Urkunde des Landgrafen WIlhelm III. von Hessen-Marburg: Landgraf Wilhelm III. von Hessen-Marburg bekundet, dass der verstorbene Konrad von Grebenroth das Dorf Sprendlingen mit Kirchsatz, Gericht und Herberge sowie einen Freihof zu Darmstadt mit Zubehör samt dem Eckern-Recht für 32 Schweine und einen Eber in der MArk als Mannlehen und vier Pfund Geld als Burglehen zu Darmstadt, dazu zwei Gärten und zwei Hofstätten von dem verstorbenen Grafen Philipp von Katzenelnbogenals Burglehen zu Dornberg besaß. Der verstorbene Graf Johann von Katzenelnbogen hatte den verstorbenen Konrad bevollmächtigt, sein Frau Agnes Bugklin auf diesen Hof zu bewittumen, und danach zugelassen, dass Agnes die Lehengüter je zur Hälfte ihrer Tochter Margarete mit dem Schwiegersohn Johann Melsheimer und Magdalene mit dem Schwiegersohn Hans von Sörgenloch gen. Gensfleisch übergeben durfte, ausgenommen den Kirchsatz zu Sprendlingen, den sich der Graf vorbehielt. Landgraf Wilhelm belehnt daher nun Hans von Sörgenloch gen. Gensfleisch mit dem halben Lehen als Burglehen zu Dornberg, wie er es vom verstorbenen Landgrafen Heinrich III. zu Lehen trug, und behält sich den Rückfall der Lehenhälfte beim Fehlen von Lehenerben vor.
Vermerke (Urkunde): Siegler: Siegelankündigng des Ausstellers.
Regest: Wolf, Lehenurkunden 2, Nr. 490
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
01.07.2025, 13:40 MESZ
Hierarchie
Hierarchie Detailansicht
- Hessisches Staatsarchiv Darmstadt (Archivtektonik)
- Gliederung (Tektonik)
- Alte Urkundenabteilung (Pertinenzbestände) (Tektonik)
- Alte Urkundenabteilung (Pertinenzbestände): Aktivlehen (Lehns- und Adelsbriefe) von Hessen-Darmstadt und anderen Rechtsvorgängern der Großherzöge von Hessen (Bestand)
- 16 Buchstabe S (Gliederung)
- 16.61 von Sörgenloch gen. Gensfleisch (Gliederung)