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Der Priester Heinrich von Haina ("Heyne") hat versprochen, zu seinem Seelenheil eine ewige Messe vor dem der heiligen Elisabeth geweihten Altar in der Pfarrkirche in Münnerstadt ("Mvnrichstat") zu stiften und dafür jährliche Einkünfte im Wert von 7 Pfund Heller anzukaufen. Dies belegt eine von der Deutschordenskommende Münnerstadt und der Stadt Münnerstadt gesiegelte Urkunde. Sollte Heinrich von Haina nun diese Einkünfte zu Lebzeiten nicht mehr erwerben, dann sollen der Komtur und die Brüder der Deutschordenskommende in Münnerstadt nach seinem Tod diese aus dem Erlös seiner gesamten Hinterlassenschaft, die er zu diesem Zweck der Kommende überträgt, anschaffen. Sind nach dem Erwerb der Einkünfte noch Mittel übrig, dann soll man davon den Jahrtag des Priesters in der Kommende begehen und dafür eine Pitanz im Wert von 1 Pfund Heller ankaufen. Was dann noch übrig ist, fällt an die Kommende. Gewinnen der Komtur und die Deutschordensbrüder den Eindruck, dass Heinrich von Haina seine Schulden eingefordert hat und dadurch über ausreichende Mittel verfügt, dann können sie ihn zum Ankauf der Einkünfte für die Messe auffordern. Dieser Aufforderung soll er innerhalb eines Vierteljahres Folge leisten. Sollte Heinrich von Haina die Einkünfte zu Lebzeiten erwerben, dann verliert diese Urkunde ihre Rechtskraft und soll an ihn zurückgegeben werden. Auf Bitte des Priesters siegelt Abt Eberhard von Aura ("V/e/rawe"). Zeugen: Heinrich [von Frankfurt], Pfarrer zu Münnerstadt, die Deutschordensbrüder Konrad von Würzburg, Konrad Eyber und Heinrich von Kissingen ("Kitzege") sowie der Priester Heilmann von Winkels und andere. Diser brif ist geiben vnd dise ding geschen 1331 an sent Matheus tag des heilegen zwelfboten. Aussteller: Heinrich von Haina. Empfänger: Deutschordenskommende Münnerstadt

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Staatsarchiv Würzburg
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