Schiedsspruch "bynnen der wißmer"; die streitenden Parteien sind die
Herzöge Magnus und Baltasar zu Mecklenburg, Herzog Johann zu Sachsen auf der
einen, der Rat von Lübeck auf der anderen Seite; es handelt sich um Kühe, die
vor Mölln geraubt sind, um Freigabe des Hartich Lusowen, um angebliche
Gewaltanwendung gegen die Mecklenburger Herren; im Falle der Nichteinigung
werden schriftliche Unterlagen vorgesehen, einzureichen dem Bischof von
Ratzeburg. Besiegelt durch Bischof Albertus zu Lübeck.