Marie Damen zu Wahlen und seine Miterben verkaufen der Abtei Steinfeld die sog. Scheulßgüter neben dem Hof Straßbüsch, die der Abtei bereits für 220 Kurrentgulden verpfändet waren, für weitere 180 Kurrentgulden. Erbkauf zwischen Marie Damen zu Wahlen und seiner Frau Eckell, Frantzen Peter zu Benenberg Sohn Aubell für sich, seine Frau Mergh und ihre sämtlichen Schwestern und Schwäger, Mergen zu Hecken, Lambert zu Rüth, Peter zu Benenberg und seine Frau Giert, Fey Bernhardtz Witwe, Wilhelm Gottzacker zu Schleiden und seiner Frau Treingen auf der einen Seite und Christoph Pilckmann, Abt von Steinfeld, auf der anderen Seite: Am 4. Januar 1621 wurden die Verkäufer mit Herrn Gottfried Wreidel, Kellner zu Steinfeld, und Niclaß Schlecht, Schultheiß von Steinfeld, als Bevollmächtigten des Abtes Christoph Pilckmann und des ganzen Konvents einig wegen der Scheulßgüter neben dem Hof Straßbüsch. Die Abtei hatte sie pfandweise inne. Sie gehen jetzt in den erblichen Besitz des Gotteshauses über. Die Verkäufer haben die Abtei in den Besitz gesetzt und auf alle Ansprüche verzichtet, über die vorgestreckten 220 Kurrentgulden, jeden zu 24 Albus kölnisch gerechnet, zahlen Abt und Konvent noch 180 Kurrentgulden. Wenn ein Erbe das Schulsgut an sich zieht, müssen die 220 Gulden in Schiffenobeln, wie sie Marie Damen ausgehändigt wurden, zurückgezahlt werden, während die 180 Gulden in guter harter gangbarer Münze zu bezahlen sind. Der Weinkauf beträgt 8 Albus wie üblich.