Der Kölner Erzbischof u. Paderborner Administrator Dietrich v. Moers
schlichtet den Streit zw. Bernhard VII. zur Lippe u. Joirgen Spiegel
vollständig (6 Klagepunkte gg. Spiegel, 9 gg. den Edelherren). U.a.:
Rechtstatus des Conrait Wiimair u. Sohn (sind Eigenleute des Stifts
Paderborn u. nicht des Lippers). Bernhard wirft dem Spiegel Verleumdungen
bei Hzg. Friedrich d.J. von Braunschweig-Kalenberg, Ritter Bernd von Hörde
(btr. Kuhdiebstahl der von Zerssen vor Neuhaus und Delbrück s.o.) vor;
ebenso Verleumdungen des Spiegel über Evert van der Marcke. Ferner sollen
Joirgen u. Hermann Spiegell einen Feind des Bischofs u. Straßenräuber
beherbergt haben. Spiegel wirft dem Edelherren u.a. vor, dass dessen Diener
den Hzg. Ernst von Braunschweig-Grubenhagen bei dessen Räubereien zu Helmern
unterstützt hätten. Ferner Zehrung der gefangenen Erfurter; Gefangennahme
des Weckhase, Diener des Spiegel; Angelegenheit der von Corbeck; Gut des
Kneuprogge.