Der Prior Dobbius, der Prokurator Josephus Schöller und die Konventualen der Xantener Kartause erneuern mit Adelheid Tinthoff, Witwe des Marcell Hennecke, des Pächters der Flaam 1) den Kontrakt von 1685 bezüglich des auf dem Berg auf Klostergrund errichteten Hauses, dass dieses nur der Xantener Kartause verkauft werden darf, 2) den Kontrakt von 1692, Januar 6, dass dieses Haus nur mit Zustimmung des Klosters bewohnt werden darf und schließen 3) den Vertrag, dass Adelheid und diejenigen ihrer Kinder, die von dem Kloster belehnt werden, für den Obstgarten und die Nebengebäude des genannten Hauses, sowie für die Nutzung des halben Gartens des verpachteten "Flamischen Hoffs", der zwischen dem Land dieses Hofs und dem Land, das zur Spick gehört, liegt, jährlich 8 Reichstaler auf Martini (11.11.) zahlen. Geschenen Xanten am zehenten tag monatz Julii. Original. Pergament. deutsch. Mit Unterschrift der Kontrahenten. Abschrift: Rep. u. Hss. 2, fol. 166r-v. 1 Konventssiegel