Johann Bischof von Würzburg verkündet das Urteil des Herzoglichen Hofgerichts daselbst, wonach der Eitel Voigt von Rieneck, welcher bei 1000 Schafe auf seinem Hofe in Erlenbach halte, aber kaum 100 zu ernähren vermöge, kein Recht auf den Schaftrieb in der Gemarkung Wiesenfeld nachgewiesen habe, weshalb ihm derselbe zu verbieten ist.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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