Kurfürst Philipp von der Pfalz verträgt und einigt sich mit Bischof Philipp von Speyer und dem Hochstift Speyer hinsichtlich der Leibeigenen der Pfalz in Speyerer Gebieten, dass fortan die von Speyer die pfälzischen Leibeigenen wie andere ihre Hintersassen mit Schatzung und anderer Aufsatzung außerhalb der ordentlichen Bede belegen dürfen. Ludwig V. von der Pfalz beurkundet sein Wissen und seine Zustimmung.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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