Graf Otto (II.) von Hoya, bewilligt, daß Wernher und Richard, Knappen genannt Stene, der Priorin und dem Konvent des Schwesternklosters auf der Neustadt Lemgo verkauft haben ihren Zehnten innerhalb und außerhalb des Dorfs Selsen (Selehusen) für 75 Mark Pfennige, in Herford und Bielefeld gangbar, wie sie ihn von ihm zu Lehn haben. Er verzichtet auf alle Lehnsrechte und verweist die Priorin und den Konvent in die obere Hand, welche volkstümlich "hovere hant" genannt wird. Wenn aber Wernher und Richard und ihre Erben die ihnen von der Priorin Berta und dem Konvent zugestandene Befugnis gebrauchen, den Zehnten innerhalb der nächsten 12 Jahre für dieselbe Summe oder für eine Mark reinen Silbers für 2 Mark Pfennige wiederzukaufen, dann die Lehnware des Zehnten in früherem rechtlichen Zustand zu übernehmen, behält er sich vor. Original mit anhängendem Siegel (Siegel bis auf winzigen Rest abgefallen) und gleichzeitige Abschrift, beide auf Pergament.