Klage gegen den Arrest auf seine Kaufgelder zu Wedel bei Hamburg und die an seinen Faktor zu Hamburg überwiesenen Kaufgelder. Der Appellant und sein Vetter Heinrich Moll haben auf dem Ochsenmarkt zu Wedel am 26. März 1604 von dem dänischen Kaufmann Hugo Frantzen 250 Ochsen unter der Vereinbarung gekauft, daß die Bezahlung in Hamburg in bar teils sofort, teils am Martinstag erfolgen solle. Die Appellaten erhoben als Gläubiger des Hugo Frantzen noch auf dem Markt von Wedel Klage auf Arrest der Kaufgelder, die unter keinen Umständen an ihren Schuldner ausgezahlt werden sollten. Die 1. Instanz gab dem Arrestgesuch am 29. März 1604 statt, die 2. Instanz bestätigte dies und erließ zusätzlich einen Exekutionsbescheid am 4. Mai 1604. Das RKG wies mit Urteil vom 12. Dez. 1615 die Appellation ab und die Sache an die Vorinstanz zurück. Ob dem Revisionsgesuch des Appellanten an den Erzbischofvon Mainz als Erzkanzler von Deutschland stattgegeben wurde, ist nicht ersichtlich.
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Klage gegen den Arrest auf seine Kaufgelder zu Wedel bei Hamburg und die an seinen Faktor zu Hamburg überwiesenen Kaufgelder. Der Appellant und sein Vetter Heinrich Moll haben auf dem Ochsenmarkt zu Wedel am 26. März 1604 von dem dänischen Kaufmann Hugo Frantzen 250 Ochsen unter der Vereinbarung gekauft, daß die Bezahlung in Hamburg in bar teils sofort, teils am Martinstag erfolgen solle. Die Appellaten erhoben als Gläubiger des Hugo Frantzen noch auf dem Markt von Wedel Klage auf Arrest der Kaufgelder, die unter keinen Umständen an ihren Schuldner ausgezahlt werden sollten. Die 1. Instanz gab dem Arrestgesuch am 29. März 1604 statt, die 2. Instanz bestätigte dies und erließ zusätzlich einen Exekutionsbescheid am 4. Mai 1604. Das RKG wies mit Urteil vom 12. Dez. 1615 die Appellation ab und die Sache an die Vorinstanz zurück. Ob dem Revisionsgesuch des Appellanten an den Erzbischofvon Mainz als Erzkanzler von Deutschland stattgegeben wurde, ist nicht ersichtlich.
AA 0627, 3916 - M 1301/3348
AA 0627 Reichskammergericht, Teil VI: M-O
Reichskammergericht, Teil VI: M-O >> 1. Buchstabe M
1605 - 1622 (1604- 1616)
Enthaeltvermerke: Kläger: Gerhard Moll, Bürger zu Wesel, (Bekl.: Hugo Frantzen) Beklagter: Wilhelm von Danzig, Bürger zu Amsterdam, und Konsorten: Martin Jansen Veith (Vits), Bürger zu Utrecht, (Kl.) Prokuratoren (Kl..): Dr. Sigismund Haffner 1605 Prokuratoren (Bekl.): Dr. Konrad Faber 1609 - Lic. Amandus Wolff 1609 - Lic. Peter Paul Steuernagel 1609 und 1612 Prozeßart: Appellationis Instanzen: 1. Gräfl.-schaumburgischer Amtmann (Johann Gosman) zu Pinneberg vor dem Roland zu Wedel 1604 - 2. GrafErnst von Holstein, Schaumburg und Sternberg, Herr zu Gemen in Westfalen, sein Kanzler und seine Räte zu Stadthagen 1604 - 3. RKG 1605 - 1622 (1604- 1616) - 4. Erzbischof von Mainz als Revisionsgericht 1616 Beweismittel: Kaufvertrag von 1604 (147f.). Beschreibung: 3,5 cm, 179 Bl., lose; Q 1 - 25, 18 Beilagen von 1607.
Sachakte
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
21.04.2026, 09:54 MESZ