Landvogt Sigmund von Wartenberg auf Tetschen bestätigt das Abkommen, das die Ältesten der Ritterschaft in Vollmacht der Mannschaft der Lande einerseits und die Bürgermeister und Räte der Städte Bautzen, Zittau, Lauban (Luban), Löbau und Kamenz andererseits geschlossen haben. Erstens verpflichten sie sich zu gegenseitiger Anerkennung ihrer Ansprüche in allen Erb- und Zinsangelegenheiten sowie zur Hilfe im Konfliktfall, sofern dieser nicht mit dem König entstünde. Zweitens will man „althergebrachte“ Rechte und Privilegien einhalten und beachten. Drittens sollen Klagen vor den Landvogt gebracht werden und, wenn hier keine Lösung gefunden wird, vor den König. Die Bestätigung dieses Abkommens geschieht auf Bitten der Vertragspartner.

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Archivverbund Stadtarchiv/Staatsfilialarchiv Bautzen
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