Albrecht Wolfskehlen (Wolfßkeln), Kanoniker des Stifts St. Martin zu Worms, bekundet, dass der Edelknecht Hans von Wolfskehlen ihm die Kirche und Pastorie zu Wolfskehlen (Wolfßkeln), der das Dorf Wolfskehlen eingepfarrt ist, mit allen dazugehörigen Freiheiten, Rechten und Renten verliehen hat, ausgenommen den Altar respektive die Kapelle, für die Hans die Verleihung sich selbst vorbehalten hat. Albrecht hat die Kirche von Hans von Wolfskehlen als rechtmäßigem, geborenem Lehnsherrn empfangen und wurde von ihm präsentiert. Er hat ihm deshalb gelobt, die Kirche bei ihren Freiheiten und ihn bei seinen Rechten daran zu erhalten.