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Verbotene Publikationen
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Landratsamt Schleiden >> 3. Polizeiwesen >> 3.3. Presse und Schrifttum
1841-1842
Enthaeltvermerke: Enthält: Verfügungen des Aachener Regierungspräsidenten, wonach Ankündigung, Verkauf und Besitz bestimmter Schriften zu unterbinden sind, 1841/42; Verfügungen des Oberpräsidenten der Rheinprovinz an die Zensoren, Ankündigung, Verkauf und Besitz bestimmter Schriften zu unterbinden, 1841; Verfügung des Oberpräsidenten der Rheinprovinz, wonach sämtliche Publikationen der Buchhandlung von Voigt und Mocker in Würzburg in Preußen verboten sind, 1841; Verfügung des Oberpräsidenten der Rheinprovinz an die Zensoren, in welcher an die Verfügung von 1838 erinnert wird, wonach alle Veröffentlichungen, die sich auf Kassenanweisungen oder andere Staatspapiere beziehen und über die gewöhnliche Kursmitteilung hinausgehen, nur veröffentlicht werden dürfen, wenn sie von der königlichen Hauptverwaltung der Staatsschulden ausgegangen oder genehmigt worden sind, 1841; Verfügung des Oberpräsidenten der Rheinprovinz an die Zensoren, wonach Schriften, die sich mit Mitgliedern des preußischen Königshauses befassen, dem Ministerium des königlichen Hauses zur Genehmigung vorzulegen sind, falls der Zensor deren Veröffentlichung für bedenklich hält, 1841; Verfügungen des Oberpräsidenten der Rheinprovinz an die Zensoren, mit denen eine Ausnahmegenehmigung für die Publikation bestimmter Schriften erteilt wird, 1841/42; Verfügungen des Oberpräsidenten der Rheinprovinz an die Zensoren, betreffend die Genehmigung von Schriften, die außerhalb des Deutschen Bundes in deutscher Sprache erschienen sind, 1841/42; Verfügung des Oberpräsidenten der Rheinprovinz an die Zensoren, wonach der zweite Teil der "Unpolitischen Lieder" von Heinrich Hoffmann von Fallersleben in Preußen verboten ist, weil sein Inhalt darauf abzielt, die Untertanen des Königs von Preußen gegen die Regierung aufzubringen, 1841; Verfügungen des Oberpräsidenten der Rheinprovinz an die Regierungspräsidenten, der Urheberschaft einer als "Der neue Rock" von "H.J.E. Mand" erschienenen Flugschrift nachzugehen, 1841; gemeinsame Verfügungen der Minister des Inneren und der Polizei, der geistlichen Angelegenheiten und des Auswärtigen, wonach bestimmte Schriften zu verbieten sind, 1841; Mitteilung des königlichen Ober-Zensurkollegiums an den Oberpräsidenten der Rheinprovinz, wonach die vierte Auflage des "Buchs der Lieder" von Heinrich Heine zugelassen wird, 1841; Mitteilung des Oberpräsidenten der Rheinprovinz an die Zensoren, wonach das bereits 1834 angedrohte Gesamtverbot aller Publikationen der Buchhandlung Hoffmann und Campe in Hamburg nun ergangen ist, weil die Publikationen dieser Buchhandlung wegen ihrer politischen Ausrichtung nicht geduldet werden können, 1841; Verfügung des Oberpräsidenten der Rheinprovinz, wonach bestimmte belgische Zeitungen zur Verbreitung zugelassen sind, 1841; Verfügung des Innenministers an den Oberpräsidenten der Rheinprovinz, durch welche das 1840 ergangene Verbot der Zeitschrift "Das Rheinland wie es ernst und heiter ist", die nicht länger eine unpatriotische oder sonst ungeeignete Richtung verfolgt, aufgehoben wird, 1842; Verfügung des Innenministers, durch welche die Schrift "Gegenwart eines Mitgliedes der Berliner Gemeinde wider die Schrift der 57 Berliner Geistlichen: Die christliche Sonntagsfeier, ein Wort der Liebe an unsere Gemeinen", Leipzig 1842, verboten wird, 1842.
Landratsamt Schleiden
2cm
Sachakte
Angaben zum entzogenen Vermögen
Sonstige Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.