Mindeststärkeverordnung ; Stütz- und Schwerpunktfeuerwehren, Teil 2
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32, 2856
32 Ordnungsamt
Ordnungsamt >> Rettungsdienst, Brand-, Katastrophen- und Zivilschutz >> Leitstelle für den Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz
1996-2020
Enthält: Unterlagen zur Einrichtung einer Schwerpunktfeuerwehr, OFw Thedinghausen - Besprechungspunkte Feuerwehr - Stand: 10.01.2006 - Verordnung zur Änderung der Verordnung für die Freiwilligen Feuerwehren im Land Niedersachsen, 2005 - Gesetz über die Neubildung der Gemeinde Thedinghausen, Landkreis Verden, 2006 - Schriftverkehr, 1999-2020 - Kopie von Zeitungsartikel, 2006 - Beschlussvorlage, 2007 - Verordnung über die Mindeststärke, die Gliederung nach Funktionen und die Mindestausrüstung der Freiwilligen Feuerwehren im Lande Niedersachsen - Abschreibungssätze in der Kommunalverwaltung für Niedersachsen - Ausnahmegenehmigung der Aufsichtsbehörde - Gegenüberstellung vorhanden/notwendig - Verordnung über die Aufstellung und Ausführung des Haushaltsplans sowie die Abwicklung der Kassengeschäfte der Gemeinden auf der Grundlage der kommunalen Doppik (Gemeindehaushalts- und -kassenverordnung - GemHKVO) vom 22.12.2005 - Fahrzeugaufstellung Thedinghausen, 2008 - Feuerwehreinsatzfahrzeuge im Landkreis Verden -Durchschnittsalter, 2008 - Feuerwehrfahrzeuge der Städte und Gemeinden, 2008 - Auszug aus der Niederschrift über die öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Samtgemeinde Thedinghausen am Donnerstag, dem 21. Dezember 2006 - Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 15.01.2009, TOP 14 - Situation der Feuerwehren in Niedersachsen - Feuerwehrbedarfsplan für die Region Hannover, 2007 - Auszug aus "Eildienst NSGB Ausgabe 19/2009" - Niedersächsisches Gesetz- und Verordnungsblatt, 64. Jahrgang, Nr. 12, 2010 (inkl. diverser Anlagen) - Typisierung und Mindestausstattung der Feuerwehrfahrzeuge - Protokoll über die öffentliche Sitzung des Ausschusses für Feuerschutz der Samtgemeinde Thedinghausen am Mittwoch, dem 5. Dezember 2012 in Thedinghausen - Konzept der Feuerwehren - Samtgemeinde Thedinghausen 2012 - Mitteilungsvorlage - öffentlich - Schwerpunktfeuerwehr Thedinghausen, 2018 - Mitteilungsvorlage - öffentlich - Neubau des Feuerwehrgertäehauses Emtinghausen/Bahlum, 2018 - Erläuterungen zum Bauplan / Vorlage für die Gremien, 2018 - Gliederung der Feuerwehren, 2015, 2018 - Auszug aus Nicht amtliche Abschrift der Verordnung über die kommunalen Feuerwehren (Feuerwehrverordnung - FwVO - ) vom 30.04.2010, einschl. der Berichtigung vom. 02.07.2010 und der Änderung der §§ 4, 6 und 13, Anlagen 4, 5, 7 und 8 durch Verodnung vom 17.05.2011 - Rettungs- und Feuerwehrleitstelle Landkreis Veden - Bericht Einsätze vom 01.01.2012 - 31.12.2012 - Rettungs- und Feuerwehrleitstelle Landkreis Veden - Bericht Einsätze vom 01.01.2013 - 31.12.2013 - Rettungs- und Feuerwehrleitstelle Landkreis Veden - Bericht Einsätze vom 01.01.2014 - 31.12.2014 - Deutsche Norm - Rüstwagen und Gerätewagen - Teil 21: Gerätewagen Logistik GW-L1, 2013 - Brandschutzbedarfsplan (Entwurf), 2013 - Vorstellung des Feuerwehrbedarfsplans der Samtgemeinde Gieboldehausen - Bevölkerungsvewegungen innerhalb der Gemeinden, Kreise und Regierungsbezirke - vom 01.07.1998 - 31.12.1998 - Ausrüstung der Freiwilligen Feuerwehren in Feuerschwerpunkten mit Löschgruppenfahrzeugen LF 16; Ausnahme von § 5 Abs. 3 der Verodnung über die Mindeststärke, die Gliederung nach Funktionen und die Mindestausrüstung der Freiwilligen Feuerwehren im Lande Niedersachsen - Rechtsprechung - Mindestausrüstung für Freiwillige Feuerwehr, 1998 - Kopie von Zeitungartikel, 1999 - Kopie einer An- und Verkauf Seite, 2000 - Auszug aus "Lemke - Handbuch Brandschutz" - 34. Erg.-Lfg. 11/96 - Unterlagen zu Fahrzeug- und Gerätekunde - DIN, - Sondersignalanlagen für die Feuerwehr nach DIN, und weitere Unterlagen - Auszug aus dem Niedersächsischen Brandschutzgesetz (NBrandSchG)
Verzeichnung
Gesperrt bis 2050
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
09.04.2026, 08:09 MESZ
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