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Bestandsgeschichte: Das flächenmäßig kleine Amt bestand aus den Städten Dülmen und Haltern und den Kirchspielen Buldern (1498 Eingliederung von Hiddingsel), Dülmen und Haltern. Der Amtsbezirk war fast identisch mit dem des Gogerichts an der Greinkuhle / Dülmen; 1803 Anfall des größten Teils des Amtsbezirks an den Herzog von Croy, Absplisse an Preußen.
Form und Inhalt: Das flächenmäßig kleine Amt Dülmen bestand aus den Städten Dülmen (Stadtrecht 1311) und Haltern (Wigboldsrecht 1289) und den Kirchspielen Buldern, Dülmen, und Haltern. Der Amtsbezirk deckte sich fast mit dem Bezirk des Gogerichts an der Greinkuhle (Dülmen).
Nach der Säkularisation wurde dem Herzog von Croy der größte Teil des Amtes Dülmen als Entschädigung für linksrheinische Gebietsverluste zugewiesen. Absplisse fielen an das Königreich Preußen (Teil des Lüdinghauser Kreises). In der Rheinbundakte von 1806 wurde die Grafschaft Croy-Dülmen bereits wieder aufgehoben und der ehem. Amtsbezirk Dülmen dem Herzogtum Arenberg angegliedert, um schließlich 1810/11 zwischen Kaiserreich Frankreich und Großherzogtum Berg aufgeteilt zu werden. Stabile Verwaltungsverhältnisse begannen erst 1814/15 mit der endgültigen Machtübernahme Preußens (Regierungsbezirk Münster / Kreis Coesfeld).
Bei der Neuverzeichnung des Aktenbestandes ”Fürstbistum Münster, Landesarchiv“ (MLA) fand ich im Abschnitt ”Amt Dülmen“ (Abt. 208 - 232) zahlreiche Aktenstücke der Provenienz ”Beamte zu Dülmen“, überwiegend aus der Zeit 1575/1650. In der Regel handelt es sich um Anweisungen oder Anfragen der Räte der 1573/74 eingerichteten Regierung bzw. der Rechen-, später Hofkammer in Münster an Drost und / oder Rentmeister. Die Konzepte ihrer Berichte enden stets mit der Floskel / Formel ”Amtleute zu Dülmen.“
Der adelige Drost und der bürgerliche Rentmeister waren für die administrativen Aufgaben im Amtsbezirk gemeinsam verantwortlich. file://fn@01
Vornehmlich die Verwaltung des Amtshauses (Hausdülmen) mit Burgplatz und Vorburg, später ”Unterplatz“ oder ”Freiheit“ genannt und der zugehörigen Höfe, Ländereien, Dienste sowie aller nutzbaren Hoheitsrechte, wie Mühlen, Zehnte, und Zölle oblag dem Rentmeister nach Weisung der Hofkammer, in wichtigen Fällen nach Entscheidung des Landesherrn. Der Rentmeister führte Buch über abgelieferte Geld- und Naturalabgaben, die von den Eigenhörigen zu leistenden Hand-, Spann- und Leibdienste oder das ersatzweise zu zahlende Dienstgeld. Er berichtete in Eigenhörigkeitsfragen wie Freilassungen, Sterbefällen und Gewinnung von Erben und Kotten. Die Abrechnung aller Einnahmen und Ausgaben erfolgte in der jährlichen ”Amtsrentmeistereirechnung“.
Da bereits ein kleiner Bestand ”Amt Dülmen“ (18 Verzeichnungseinheiten) im Staatsarchiv vorhanden war, habe ich mich entschlossen, die Schriftstücke der Prov. ”Amtleute Dülmen“ mit ihm zusammen zu fassen. Bei der Neuverzeichnung habe ich festgestellt, dass die Akten Nr. 15 und 17 provenienzmässig zum Landesarchiv gehören (jetzt: MLA 908 und 682).
Einige umfangreiche Aktenbände mit stark vermischten Provenienzen, die zudem auch noch chronologisch hätten geordnet werden müssen, habe ich aus Gründen der Arbeitsökonomie nicht getrennt. Sie betreffen den Jurisdiktionsstreit um Haus und Herrlichkeit Merfeld und befinden sich weiterhin im Bestand MLA (Nr. 848, 850, 851, 853, 878 und 879).
Fälle von Doppelüberlieferung sind ebenfalls vorhanden, z. B. die Vorgänge um die Große Teichmühle in Dülmen. Hier sind beide Bestände zu benutzen.
Zum Schluss möchte ich noch auf die Akten Nr. 5 - 7 hinweisen, die sich von der äußeren Form her völlig von den sonst losen Akten unterscheiden. Es handelt sich um umfangreiche, gebundene Aktenbände der Dülmischen Amtsregistratur mit vor geheftetem ”chronologisch tabellarischem Register nach Vorschrift landesherrlich erlassener Registraturverordnung ...“
Münster, im Juli 2006
gez. Ursula Schnorbus
116 Akten.; 114 Akten (9 Kartons), Findbuch B 025 mit Index.
Bestand
German
Peter Ilisch (Bearb.), Das Tafelgutverzeichnis des Bischofs von Münster 1573/74, Bd. 4: Das Amt Dülmen, Münster 2019; Stefan Sudmann (Hg.), Geschichte der Stadt Dülmen, 2. Aufl., Dülmen 2011; Dirk Eckerwiegert, Die Säkularisation im Amt Dülmen, Hausarbeit, Universität Münster 2005; Manfred Wolf, Das Amt Dülmen, in: Franz-Josef Heyen (Hg.), Die Arenberger. Geschichte einer europäischen Dynastie, Bd. 2: Die Arenberger in Westfalen und im Emsland, Koblenz 1990, S. 177-186.
The Bundeszentralkartei (BZK) is the central register of the federal government and federal states for completed compensation proceedings. When a claim is entered into the BZK, a number is assigned for unique identification. This BZK number refers to a compensation claim, not to a person. If a person has made several claims (e.g. for themselves and for relatives), each claim generally has its own BZK number. Often, the file number of the respective compensation authority is used as the BZK number.
This number is important for making an inquiry to the relevant archive.
Delict according to Nazi judicial system
Conduct that was first criminalized under National Socialism (e.g. the Treachery Act, ‘Judenbegünstigung’) or which the Nazi judiciary prosecuted more severely (e.g. high treason).
Reason for persecution
The reasons provided here are based on the wording in the reasons for persecution stated in the sources.
Role in the proceeding
‘Verfolgt’ refers to a person who submitted a compensation claim for damage caused by Nazi persecution. If the application was submitted by a person other than the persecuted person, this other person is designated as ‘antragstellend’ and their relationship to the persecuted person, if there is one, is noted. In the sources, the persecuted person is sometimes referred to as ‘Geschädigter’ (aggrieved party) and the applicant as ‘Anspruchsberechtigter’(claimant).
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