Fürstbistum Münster, Amt Dülmen (Bestand)
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B 025
Landesarchiv NRW Abteilung Westfalen (Archivtektonik) >> 1. Territorien des Alten Reiches bis 1802/03 einschließlich Kirchen, Stifter, Klöster, Städte u.ä. >> 1.2. Westfälische Fürstbistümer (B) >> 1.2.1. Fürstbistum Münster >> 1.2.1.1. Verwaltung, Justiz, Landstände >> Fürstbistum Münster, Ämter
(1522/1539, ca. 1551), 1579-1804
Landesherr 1583-1625, 1681 (3); Burglehen zu Dülmen 1614-1623 (2); Organisation der Verwaltung 1582-1595, 1619-1632 (2); Steuern und Zölle 1578ff., 1612-1651, 1690 (13); Verwaltung des Grundbesitzes 1579-1664, 1701ff. (36); Eigenhörige 1610-1637 (5); Dienste 1581-1622/28, 1643 (9); Marken (1522/39), 1582-1647, 1769 (6); Mühlen 1580-1633 (4); Rechnungsangelegenheiten, Rechnungen 1580-1691, 1758/87 (13); Handel und Gewerbe 1621, 1645 (2); Straßen, Wege und Brücken (1551ff.), 1609-1632, 1760-1804 (6); Schenkungen zu Hiddingsel 1708/13 (1); Gerichtsorganisation, Strafverfolgung, Prozesse 1580-1637 (9); Einquartierung 1623-1627, 1722f. (3).
Bestandsgeschichte: Das flächenmäßig kleine Amt bestand aus den Städten Dülmen und Haltern und den Kirchspielen Buldern (1498 Eingliederung von Hiddingsel), Dülmen und Haltern. Der Amtsbezirk war fast identisch mit dem des Gogerichts an der Greinkuhle / Dülmen; 1803 Anfall des größten Teils des Amtsbezirks an den Herzog von Croy, Absplisse an Preußen.
Form und Inhalt: Das flächenmäßig kleine Amt Dülmen bestand aus den Städten Dülmen (Stadtrecht 1311) und Haltern (Wigboldsrecht 1289) und den Kirchspielen Buldern, Dülmen, und Haltern. Der Amtsbezirk deckte sich fast mit dem Bezirk des Gogerichts an der Greinkuhle (Dülmen).
Nach der Säkularisation wurde dem Herzog von Croy der größte Teil des Amtes Dülmen als Entschädigung für linksrheinische Gebietsverluste zugewiesen. Absplisse fielen an das Königreich Preußen (Teil des Lüdinghauser Kreises). In der Rheinbundakte von 1806 wurde die Grafschaft Croy-Dülmen bereits wieder aufgehoben und der ehem. Amtsbezirk Dülmen dem Herzogtum Arenberg angegliedert, um schließlich 1810/11 zwischen Kaiserreich Frankreich und Großherzogtum Berg aufgeteilt zu werden. Stabile Verwaltungsverhältnisse begannen erst 1814/15 mit der endgültigen Machtübernahme Preußens (Regierungsbezirk Münster / Kreis Coesfeld).
Bei der Neuverzeichnung des Aktenbestandes ”Fürstbistum Münster, Landesarchiv“ (MLA) fand ich im Abschnitt ”Amt Dülmen“ (Abt. 208 - 232) zahlreiche Aktenstücke der Provenienz ”Beamte zu Dülmen“, überwiegend aus der Zeit 1575/1650. In der Regel handelt es sich um Anweisungen oder Anfragen der Räte der 1573/74 eingerichteten Regierung bzw. der Rechen-, später Hofkammer in Münster an Drost und / oder Rentmeister. Die Konzepte ihrer Berichte enden stets mit der Floskel / Formel ”Amtleute zu Dülmen.“
Der adelige Drost und der bürgerliche Rentmeister waren für die administrativen Aufgaben im Amtsbezirk gemeinsam verantwortlich. file://fn@01
Vornehmlich die Verwaltung des Amtshauses (Hausdülmen) mit Burgplatz und Vorburg, später ”Unterplatz“ oder ”Freiheit“ genannt und der zugehörigen Höfe, Ländereien, Dienste sowie aller nutzbaren Hoheitsrechte, wie Mühlen, Zehnte, und Zölle oblag dem Rentmeister nach Weisung der Hofkammer, in wichtigen Fällen nach Entscheidung des Landesherrn. Der Rentmeister führte Buch über abgelieferte Geld- und Naturalabgaben, die von den Eigenhörigen zu leistenden Hand-, Spann- und Leibdienste oder das ersatzweise zu zahlende Dienstgeld. Er berichtete in Eigenhörigkeitsfragen wie Freilassungen, Sterbefällen und Gewinnung von Erben und Kotten. Die Abrechnung aller Einnahmen und Ausgaben erfolgte in der jährlichen ”Amtsrentmeistereirechnung“.
Da bereits ein kleiner Bestand ”Amt Dülmen“ (18 Verzeichnungseinheiten) im Staatsarchiv vorhanden war, habe ich mich entschlossen, die Schriftstücke der Prov. ”Amtleute Dülmen“ mit ihm zusammen zu fassen. Bei der Neuverzeichnung habe ich festgestellt, dass die Akten Nr. 15 und 17 provenienzmässig zum Landesarchiv gehören (jetzt: MLA 908 und 682).
Einige umfangreiche Aktenbände mit stark vermischten Provenienzen, die zudem auch noch chronologisch hätten geordnet werden müssen, habe ich aus Gründen der Arbeitsökonomie nicht getrennt. Sie betreffen den Jurisdiktionsstreit um Haus und Herrlichkeit Merfeld und befinden sich weiterhin im Bestand MLA (Nr. 848, 850, 851, 853, 878 und 879).
Fälle von Doppelüberlieferung sind ebenfalls vorhanden, z. B. die Vorgänge um die Große Teichmühle in Dülmen. Hier sind beide Bestände zu benutzen.
Zum Schluss möchte ich noch auf die Akten Nr. 5 - 7 hinweisen, die sich von der äußeren Form her völlig von den sonst losen Akten unterscheiden. Es handelt sich um umfangreiche, gebundene Aktenbände der Dülmischen Amtsregistratur mit vor geheftetem ”chronologisch tabellarischem Register nach Vorschrift landesherrlich erlassener Registraturverordnung ...“
Münster, im Juli 2006
gez. Ursula Schnorbus
Bestandsgeschichte: Das flächenmäßig kleine Amt bestand aus den Städten Dülmen und Haltern und den Kirchspielen Buldern (1498 Eingliederung von Hiddingsel), Dülmen und Haltern. Der Amtsbezirk war fast identisch mit dem des Gogerichts an der Greinkuhle / Dülmen; 1803 Anfall des größten Teils des Amtsbezirks an den Herzog von Croy, Absplisse an Preußen.
Form und Inhalt: Das flächenmäßig kleine Amt Dülmen bestand aus den Städten Dülmen (Stadtrecht 1311) und Haltern (Wigboldsrecht 1289) und den Kirchspielen Buldern, Dülmen, und Haltern. Der Amtsbezirk deckte sich fast mit dem Bezirk des Gogerichts an der Greinkuhle (Dülmen).
Nach der Säkularisation wurde dem Herzog von Croy der größte Teil des Amtes Dülmen als Entschädigung für linksrheinische Gebietsverluste zugewiesen. Absplisse fielen an das Königreich Preußen (Teil des Lüdinghauser Kreises). In der Rheinbundakte von 1806 wurde die Grafschaft Croy-Dülmen bereits wieder aufgehoben und der ehem. Amtsbezirk Dülmen dem Herzogtum Arenberg angegliedert, um schließlich 1810/11 zwischen Kaiserreich Frankreich und Großherzogtum Berg aufgeteilt zu werden. Stabile Verwaltungsverhältnisse begannen erst 1814/15 mit der endgültigen Machtübernahme Preußens (Regierungsbezirk Münster / Kreis Coesfeld).
Bei der Neuverzeichnung des Aktenbestandes ”Fürstbistum Münster, Landesarchiv“ (MLA) fand ich im Abschnitt ”Amt Dülmen“ (Abt. 208 - 232) zahlreiche Aktenstücke der Provenienz ”Beamte zu Dülmen“, überwiegend aus der Zeit 1575/1650. In der Regel handelt es sich um Anweisungen oder Anfragen der Räte der 1573/74 eingerichteten Regierung bzw. der Rechen-, später Hofkammer in Münster an Drost und / oder Rentmeister. Die Konzepte ihrer Berichte enden stets mit der Floskel / Formel ”Amtleute zu Dülmen.“
Der adelige Drost und der bürgerliche Rentmeister waren für die administrativen Aufgaben im Amtsbezirk gemeinsam verantwortlich. file://fn@01
Vornehmlich die Verwaltung des Amtshauses (Hausdülmen) mit Burgplatz und Vorburg, später ”Unterplatz“ oder ”Freiheit“ genannt und der zugehörigen Höfe, Ländereien, Dienste sowie aller nutzbaren Hoheitsrechte, wie Mühlen, Zehnte, und Zölle oblag dem Rentmeister nach Weisung der Hofkammer, in wichtigen Fällen nach Entscheidung des Landesherrn. Der Rentmeister führte Buch über abgelieferte Geld- und Naturalabgaben, die von den Eigenhörigen zu leistenden Hand-, Spann- und Leibdienste oder das ersatzweise zu zahlende Dienstgeld. Er berichtete in Eigenhörigkeitsfragen wie Freilassungen, Sterbefällen und Gewinnung von Erben und Kotten. Die Abrechnung aller Einnahmen und Ausgaben erfolgte in der jährlichen ”Amtsrentmeistereirechnung“.
Da bereits ein kleiner Bestand ”Amt Dülmen“ (18 Verzeichnungseinheiten) im Staatsarchiv vorhanden war, habe ich mich entschlossen, die Schriftstücke der Prov. ”Amtleute Dülmen“ mit ihm zusammen zu fassen. Bei der Neuverzeichnung habe ich festgestellt, dass die Akten Nr. 15 und 17 provenienzmässig zum Landesarchiv gehören (jetzt: MLA 908 und 682).
Einige umfangreiche Aktenbände mit stark vermischten Provenienzen, die zudem auch noch chronologisch hätten geordnet werden müssen, habe ich aus Gründen der Arbeitsökonomie nicht getrennt. Sie betreffen den Jurisdiktionsstreit um Haus und Herrlichkeit Merfeld und befinden sich weiterhin im Bestand MLA (Nr. 848, 850, 851, 853, 878 und 879).
Fälle von Doppelüberlieferung sind ebenfalls vorhanden, z. B. die Vorgänge um die Große Teichmühle in Dülmen. Hier sind beide Bestände zu benutzen.
Zum Schluss möchte ich noch auf die Akten Nr. 5 - 7 hinweisen, die sich von der äußeren Form her völlig von den sonst losen Akten unterscheiden. Es handelt sich um umfangreiche, gebundene Aktenbände der Dülmischen Amtsregistratur mit vor geheftetem ”chronologisch tabellarischem Register nach Vorschrift landesherrlich erlassener Registraturverordnung ...“
Münster, im Juli 2006
gez. Ursula Schnorbus
116 Akten.; 114 Akten (9 Kartons), Findbuch B 025 mit Index.
Bestand
German
Peter Ilisch (Bearb.), Das Tafelgutverzeichnis des Bischofs von Münster 1573/74, Bd. 4: Das Amt Dülmen, Münster 2019; Stefan Sudmann (Hg.), Geschichte der Stadt Dülmen, 2. Aufl., Dülmen 2011; Dirk Eckerwiegert, Die Säkularisation im Amt Dülmen, Hausarbeit, Universität Münster 2005; Manfred Wolf, Das Amt Dülmen, in: Franz-Josef Heyen (Hg.), Die Arenberger. Geschichte einer europäischen Dynastie, Bd. 2: Die Arenberger in Westfalen und im Emsland, Koblenz 1990, S. 177-186.
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
05.11.2025, 13:59 MEZ
Hierarchie
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