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Kriminalklage gegen Johan von Wüllen zum Wechhaus wegen Körperverletzung mit Todesfolge auf 5 Jahre der Stadt verwiesen und Geldstrafe
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Enthält: Kriminalklage des Herman Hüllich, Spielmann in Seppenrade, gegen den edelfesten Johan von Wüllen zum Wechhaus: Er hat auf der Hochzeit des Kirchrats Beckhove in Seppenrade, wo er Gast war, die Frau Grete des Klägers mit seinem Rappier gestochen. Die Frau bekam eine Fehlgeburt und starb nach 3 Tagen. Der Angeklagte ist in Münster verhaftet. Sein Verteidiger ist der Hofgerichtsprokurator Herman Theben. Seine Anträge auf Haftentlassung werden abgelehnt. Er behauptet: Der Kläger und sein Bruder Johan Ritmer gen. Hüllich hätten Streit mit ihm bekommen wegen einer Bürgschaft ihres Vaters Johan Hüllich ihm gegenüber; sie hätten ihn beleidigt und mit dem Messer bedroht; der Kläger habe einen Stein nach ihm geworfen und eine Kanne Bier ihm auf die Brust geschleudert; als er sein Rappier gezogen, habe sich die Frau des Klägers dazwischen geworfen und sei in das Rappier gelaufen; der Stich sei aber nicht tödlich gewesen; der Kläger selbst habe seiner Frau, mit der er in Unfrieden gelebt habe, einen tödlichen Stich in den Rücken beigebracht; die Frau habe ihm verziehen; Johan Thier, mit dem er einen Prozess gehabt habe, veranlasse den Kläger zu dem Vorgehen gegen ihn. Am 9. und 10. Dezember 1603 werden als Zeugen vernommen: 1. Wundarzt Johan Schamvogel aus Lüdinghausen, 63 J. alt; 2. Leinenweber Henrich Hatebuer aus Seppenrade, 30 J. alt; 3. Katharina zum Grotenhuse; Magd bei Beckhove, 40 J. alt; 4. Zeller Johan Roters auf dem Erbe Roters im Kspl. Seppenrade, das der Frau von Bodelschwing gehört, 25 J. alt; 5. Berndt Hachtemacher, Knecht des Pastors Recke zu Seppenrade, 18 J. alt; 6. Katharina, Frau Herman Lindeman, 24 J. alt; 7. Frau Katharina Berchman; 45 J. alt; 8. Zeller Johan Lindeman, 60 J. alt; 9. dessen Sohn Zeller Herman Lindeman, 25 J. alt; 10. Berndt Schulte Prume, 30 J. alt. Margarete Elisabeth Gräfin von Manderscheidt, Äbtissin zu Essen, und ihre Schwester Anna Margarete Gräfin zu Nassau verwenden sich für den Angeklagten. Der Rat holt ein Gutachten zweier auswärtiger Juristen (darunter Alexander Grothe in Lemgo) ein. Durch Urteil vom 13.2. 1604 wird der Angeklagte, da vorsätzliche Tötung verneint wird, auf 5 Jahre der Stadt verwiesen. Er muss die Kosten des Verfahrens tragen und 60 Thaler Blutsühne an den Kläger zahlen. Erwähnt werden Bernard von Ohr zu Kakesbeck; Philipp von Fürstenberg; Richter zu Werne und Ascheberg; Trine Beckhove; Jobst Klute; Else Raters; Berendt Beckhove; Tonies Roters; Henrich Heidtkamp.
Archivale
Angaben zum entzogenen Vermögen
Sonstige Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.