Kurfürst Friedrich I. von der Pfalz bekundet, dass er seinen Knecht Henne Godelmann (Godelmans Hennen), Schultheiß zu Wörrstadt (Werstat), bevollmächtigt hat, jene Güter zu Wörrstadt, die ihm durch "mißhandelüng" von Konrad Henne (Contzen Hennen) von Wörrstadt rechtlich verfallen sind, zu seinem [des Pfalzgrafen] Nutzen zu verkaufen. Godelmann soll den Käufern Währschaft versichern, das Geld empfangen, eine Rechnung über die Verkäufe ablegen und ihm das Geld überantworten, wobei Kurfürst Friedrich die von ihm getätigten Verkäufe anerkennen will.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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