Jakob von der Tynnen bekennt, von Ermgardt Schenckinck, Äbtissin des Stifts Überwasser, den Kaltenhof im Kirchspiel S. Lamberti vor Münster, mit den dazu gehörigen Gütern Schufutinck, Wedehagen und Overbeckinck im Kirchspiel Everswinkel, und dem Angelkotten im Kirchspiel Sendenhorst, in Dienstmannes- Statt, zu Lehen empfangen zu haben. 1541, Donnerstags nach Galli

Vollständigen Titel anzeigen
Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
Objekt beim Datenpartner
Loading...