Pfalzgraf Ludwig von Veldenz bekundet, dass, wenn Albrecht von Rechberg von Hohenrechberg, Propst zu Ellwangen, der ihn in seiner Abwesenheit mit dem Schloss Strahlenberg und der Stadt Schriesheim belehnt hat, ihm binnen Jahresfrist eine bevollmächtigte Botschaft sendet, er dieser Botschaft gegenüber die Lehnshuldigung leisten wird.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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