Wilhelm, Herzog von Jülich-Kleve-Berg, bestätigt das von seinem Vater Herzog Johann der Stadt Bielefeld verliehene Recht, alle Wochen in der Fastenzeit einen freien Markttag für Pferde- und sonstige Käufe abzuhalten. Er befiehlt allen seinen Ravensbergischen Amtleuten, diesen Markt zu beschützen.