Abt Sebastian und der Konvent von Kloster Oberaltaich bestätigen, dass Abt Peter und der Konvent von Kloster Gotteszell die von Abt Andreas unter Vorbehalt des Rückkaufrechts verkauften Anwesen (Hof und zwei Sölden zu Hirschkofen (Herbskhouen), ein Hof zu Mitterharthausen, ein Hof und die Schmiede zu Fierlbach) zurückerworben haben und quittieren den Erhalt der Kaufsumme; S1: Abt Sebastian v. Kl. Oberaltaich, S2: Konvent v. Kl. Oberaltaich