Arbeitsministerium (Bestand)
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Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, E 361
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart (Archivtektonik) >> Kabinett, Geheimer Rat, Ministerien 1806-1945 >> Arbeitsministerium
1918-1923
Überlieferungsgeschichte
1938 und 1939 vom Wirtschaftsministerium eingekommen.
Inhalt und Bewertung
Enthält nur: Unterlagen der Abteilung für Arbeitsbeschaffung (Allgemeine Angelegenheiten, Verwertung von Heeresgut, Notstandsarbeiten, Erwerbslosenfürsorge) und der Abteilung für Frauenarbeit (Allgemeine und finanzielle Angelegenheiten, Arbeiterfürsorge, Selbsthilfeorganisationen und private Vereinigungen, Arbeitsvermittlung, Kriegs- und Abrüstungsmaßnahmen, Aufklärung und Sammelwesen, Verschiedenes).
Vorbemerkung: Das württembergische Arbeitsministerium ist bei dem revolutionären Umsturz im November 1918 durch Abzweigung aus dem Innenministerium entstanden. Es hatte eine Lebensdauer von nur vier Jahren, das es 1923 mit dem ebenfalls neu geschaffenen Ernährungsministerium zum Wirtschaftsministerium vereinigt wurde. Diese Entwicklung war zwangsläufig, weil die Aufgaben der Arbeitsverwaltung in steigendem Maße vom Reich an sich gezogen wurden. Erst am 30.11.1945 wurde wieder ein eigenes Arbeitsministerium gebildet. Der Geschäftskreis des Arbeitsministeriums (vgl. Staatshandbuch für Württemberg 1922) umfasste neben der einschlägigen Gesetzgebung 1. Die Verwaltung auf dem Gebiet der Industrie, Gewerbe und Handel 2. die Angelegenheiten der sozialen Fürsorge 3. die so genannte Kriegswohlfahrtspflege. Aus den Akten des vorliegenden Bestandes ist zu entnehmen, dass mindestens folgende Abteilungen beim Arbeitsministerium bestanden: 1. Abteilung für Arbeitsbeschaffung: sie war aufgeteilt in die Referate A-D (Staatsverwaltungen und Forstwirtschaft), E (Gemeinden), F (Städte) und weitere (G, J, L, M, N, O, Z). 2. Die Abteilung für Notstandsarbeiten wurde bereits auf 1. Juli 1920 aufgelöst und danach bis 1921 als Abwicklungsreferat für Notstandsarbeiten bei der Abteilung für Arbeitsbeschaffung weiter geführt 3. Abteilung für Frauenarbeit. Offenbar sind von dieser Abteilung weit gehend auch Aufgaben der sozialen Fürsorge und Kriegswohlfahrtspflege besorgt worden 4. Wirtschaftstechnische Abteilung (Witea): sie war schon im Frühjahr 1918 mit Rücksicht auf die voraussehbaren großen Aufgaben der Demobilmachung beim Innenministerium gebildet und nach dem Umsturz AUF DAS Arbeitsministerium übertragen worden (Dehlinger, Württembergs Staatswesen § 153 Bd. I, S. 363). Im August 1938/ Febr. 1939 lieferte das Wirtschaftsministerium Akten des früheren Arbeitsministeriums an das Staatsarchiv Ludwigsburg ab, und zwar nur von den vorgenannten Abteilungen. Ob noch weitere Abteilungen beim Arbeitsministerium bestanden und was aus deren Akten geworden ist, war nicht mehr festzustellen. Bei der Ordnung des vorliegenden Bestandes durch die Angestellte Lore Herberholz im Jahr 1954/55 unter Leitung von Staatsarchivrat Dr. Stemmler wurden die Akten der schon früh aufgelösten Abteilung für Notstandsarbeiten bei denen der Abteilung für Arbeitsbeschaffung belassen. Die wenigen Akten der Wirtschaftstechnischen Abteilung bilden die Rubrik 1.2 Verwertung von Heeresgut (Bü 47-60). Für die Ordnung der Akten standen nur sehr summarische Übergabeverzeichnisse des Wirtschaftsministeriums zur Verfügung, für die Abteilung für Frauenarbeit fand sich in den Akten (Bü 140) ein Registraturschema, mit dem sich die Faszikelbezeichnungen des Übergabeverzeichnisses deckten und das der Ordnung dieser Akten zu Grunde gelegt wurde. Ausgeschieden wurden nur wenige wertlose Zettel und leere Formulare. Der Bestand umfasst jetzt insgesamt 358 Büschel (Nr. 1-384, 75-100 nicht belegt !) mit 3 lfd. m Ludwigsburg, Februar 1956 [Dr. Eugen Stemmler]
1938 und 1939 vom Wirtschaftsministerium eingekommen.
Inhalt und Bewertung
Enthält nur: Unterlagen der Abteilung für Arbeitsbeschaffung (Allgemeine Angelegenheiten, Verwertung von Heeresgut, Notstandsarbeiten, Erwerbslosenfürsorge) und der Abteilung für Frauenarbeit (Allgemeine und finanzielle Angelegenheiten, Arbeiterfürsorge, Selbsthilfeorganisationen und private Vereinigungen, Arbeitsvermittlung, Kriegs- und Abrüstungsmaßnahmen, Aufklärung und Sammelwesen, Verschiedenes).
Vorbemerkung: Das württembergische Arbeitsministerium ist bei dem revolutionären Umsturz im November 1918 durch Abzweigung aus dem Innenministerium entstanden. Es hatte eine Lebensdauer von nur vier Jahren, das es 1923 mit dem ebenfalls neu geschaffenen Ernährungsministerium zum Wirtschaftsministerium vereinigt wurde. Diese Entwicklung war zwangsläufig, weil die Aufgaben der Arbeitsverwaltung in steigendem Maße vom Reich an sich gezogen wurden. Erst am 30.11.1945 wurde wieder ein eigenes Arbeitsministerium gebildet. Der Geschäftskreis des Arbeitsministeriums (vgl. Staatshandbuch für Württemberg 1922) umfasste neben der einschlägigen Gesetzgebung 1. Die Verwaltung auf dem Gebiet der Industrie, Gewerbe und Handel 2. die Angelegenheiten der sozialen Fürsorge 3. die so genannte Kriegswohlfahrtspflege. Aus den Akten des vorliegenden Bestandes ist zu entnehmen, dass mindestens folgende Abteilungen beim Arbeitsministerium bestanden: 1. Abteilung für Arbeitsbeschaffung: sie war aufgeteilt in die Referate A-D (Staatsverwaltungen und Forstwirtschaft), E (Gemeinden), F (Städte) und weitere (G, J, L, M, N, O, Z). 2. Die Abteilung für Notstandsarbeiten wurde bereits auf 1. Juli 1920 aufgelöst und danach bis 1921 als Abwicklungsreferat für Notstandsarbeiten bei der Abteilung für Arbeitsbeschaffung weiter geführt 3. Abteilung für Frauenarbeit. Offenbar sind von dieser Abteilung weit gehend auch Aufgaben der sozialen Fürsorge und Kriegswohlfahrtspflege besorgt worden 4. Wirtschaftstechnische Abteilung (Witea): sie war schon im Frühjahr 1918 mit Rücksicht auf die voraussehbaren großen Aufgaben der Demobilmachung beim Innenministerium gebildet und nach dem Umsturz AUF DAS Arbeitsministerium übertragen worden (Dehlinger, Württembergs Staatswesen § 153 Bd. I, S. 363). Im August 1938/ Febr. 1939 lieferte das Wirtschaftsministerium Akten des früheren Arbeitsministeriums an das Staatsarchiv Ludwigsburg ab, und zwar nur von den vorgenannten Abteilungen. Ob noch weitere Abteilungen beim Arbeitsministerium bestanden und was aus deren Akten geworden ist, war nicht mehr festzustellen. Bei der Ordnung des vorliegenden Bestandes durch die Angestellte Lore Herberholz im Jahr 1954/55 unter Leitung von Staatsarchivrat Dr. Stemmler wurden die Akten der schon früh aufgelösten Abteilung für Notstandsarbeiten bei denen der Abteilung für Arbeitsbeschaffung belassen. Die wenigen Akten der Wirtschaftstechnischen Abteilung bilden die Rubrik 1.2 Verwertung von Heeresgut (Bü 47-60). Für die Ordnung der Akten standen nur sehr summarische Übergabeverzeichnisse des Wirtschaftsministeriums zur Verfügung, für die Abteilung für Frauenarbeit fand sich in den Akten (Bü 140) ein Registraturschema, mit dem sich die Faszikelbezeichnungen des Übergabeverzeichnisses deckten und das der Ordnung dieser Akten zu Grunde gelegt wurde. Ausgeschieden wurden nur wenige wertlose Zettel und leere Formulare. Der Bestand umfasst jetzt insgesamt 358 Büschel (Nr. 1-384, 75-100 nicht belegt !) mit 3 lfd. m Ludwigsburg, Februar 1956 [Dr. Eugen Stemmler]
384 Büschel
Bestand
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
13.11.2025, 14:39 MEZ