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Pfalzgraf Wolfgang Wilhelm überlässt den Gebrüdern Werner und Damian von Harff den bisher vorbehaltenen Turm und die Examinationskammer zu Geilenkirchen, " hinfüro zu Hinsetzung … der Gefangenen ferner nit gebraucht", hält sich aber das Öffnungsrecht aus. Original Pergament mit Siegel in Holzkapsel und Unterschrift; Düsseldorf.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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