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Eberhard [III.] Herzog von Württemberg und Philipp Albrecht von Liebenstein vereinbaren den Verkauf der Philipp Albrecht eigenen Anteile an Schloß und Herrschaft Liebenstein, unweit Marbach und Lauffen im Herzogtum Württemberg gelegen. Der Verkauf beinhaltet: Das obere schlossß Liebenstein mit Hof, Scheuer, Stallung, Reiter- und Meierhaus und weiteren Gebäuden, alle aus Stein und von einer Mauer umgeben, mit einem Rohrbrunnen im Hof, je vollständig; je zur Hälfte die Schloßkirche, das Gefängnis im alten hohen Turm und das Torhäuslein. Einbegriffen sind das Begräbnisrecht, die hohe geistliche und weltliche Obrigkeit, Zivil- und Kriminalgerichtsbarkeit, Malefiz-, Forst-, Jagd- und andere hohe Gerechtigkeiten; die zugehörigen Untertanen und Leibeigenen inner- und außerhalb des Herrschaftsbezirks. Weiter gehören zum Schloß 186 mo weniger 30 rt Äcker in allen drei Zelgen; 10½ mo Gärten in einem Stück; der große Küchen-, Baum- und Grasgarten beim Schloß; das Blumengärtlein mit Mauer und Häuslein beim Schloß; 4 3/4 mo Garten am Schloß, der altte rhain genannt; der Schloßgraben mit etlichen Bäumen und dem Bleichgarten; 37 mo 14½ rt Wiesen an verschiedenen Orten, darunter bei Abstatt und Ilsfeld gelegene; an Weingärten 3 mo im gänßfueß, 15/16 mo am berg, 1½ mo [bewirtschaftet] und 3 mo wüst liegend bey dem gärbers lohe, 25/16 mo in drei Teilen im berg, 1 mo im schnitzen. 478 mo Wald in verschiedenen Stücken. Ein See von ungefähr 2 mo oberhalb Itzingen (Jettingen). In Neckarwestheim (Kalttenwestheimb) ein Viertel von einem Schafhaus mit Weidgang; die Hälfte vom Ertrag ¿ wöchentlich 3 si Kern ¿ einer hangenden Mühle; die Kelter mit 6 Bäumen zur Hälfte; an Fronen 9½ ganze Dienste, 1½ Tage und 18 Tage 8 Pferde; 17 fl 45½ kr Hellerzins; 4 Gänse, 9½ alte Hennen, 14 junge Hühner; vom kleinen Zehnten 1 Rt jährlich; vom Umgeld, Frevel und anderen Gerechtsamen 36 fl 5 kr 1 h; Zehnt gemäß den Lagerbüchern; 35 ma 3 si Gült; Landachtfrüchte; jährlich 3 e 5 eln Bodenzehnt und Kelterwein. In Ottmarsheim der Schloßplatz mit Meierhaus und Scheune, 31 mo Acker, 2 mo Baumgärten, 4 mo Wiesen, ½ mo Krautgarten, 2 fl 44 kr Hellerzins, 4 Hühner, 1 ma 2 si Gült rauhe Frucht, der große Fruchtzehnt, vom kleinen und vom Weinzehnten je 1/16. Im Holzweiler Hof (zu Holtzweiler) das Meierhaus mit zugehörigen Scheunen zu einem Viertel, 3 kr 1½ h Hellerzins, 4 Gänse, ½ Fastnachthenne, vom Meier jährlich 21 ma Frucht, 1 eln Teilwein. In Ilsfeld ein Lehengut und 4 ma [Gült]. In Auenstein von unterschiedlichen Gütern 5 ma 3 si [Gült]. An Lehen: Das gronsfeldische lehen in Neckarwestheim und das württembergische Lehen in Ottmarsheim je zur Hälfte; die baden-durlachischen Gefälle von ½ großen Fruchtzehnten und 4 e 6 eln Weinzehnt in Neckarwestheim. Alle Güter und Gefälle sind unversetzt und unverpfändet. Der Verkäufer verpflichtet sich zur Übergabe der Lagerbücher, Rechnungen und dergleichen Dokumente. Die Kaufsumme beträgt 50 000 fl in bar plus die Hälfte an einer Schuldverschreibung des Verkäufers und seines Bruders Philipp Konrad [II.] von Liebenstein über 460 Dukaten à 33 Batzen [= 1012 fl] zugunsten der Anna Margarethe Jäger von Gärtringen und Höpfigheim, geborenen von Nippenburg, welche die württembergische Kammerschreiberei am 25. Februar [6. März] 1672 samt vielen ausständigen Zinszahlungen ¿ fällig jeweils auf 22. Februar (Petri cathedra) ¿ gekauft hat. Zahlungsmodalitäten: Der Käufer zahlt an Ferdinand Freiherrn von Degenfeld 28 000 fl Kapital und die bis 11. November (uf Martini) 1673 davon aufgelaufenen Zinsen; demselben ein weiteres Kapital von 600 fl; an Burkhard Dietrich von Weiler auf Maienfels 1000 fl Kapital; an Ernst Friedrich von Gaisberg zu Schöckingen 1500 fl Kapital; den Liebensteinischen ober schloß tochtermännern 1200 fl Landschaftskapitalien, auf diese Kaufsumme mit 600 fl angerechnet; dem Ritterkanton Kocher 1000 fl Landschaftskapitalien, mit 500 fl angerechnet; in bar 4313 fl 10 kr; dazu gibt der Aussteller Gefälle und Waldungen in Schlat zum Kapitalwert von 5586 fl 50 kr bzw. 3000 fl. Philipp Albrecht darf bis 11. November im Schloß wohnen bleiben und alle angelaufenen Gefälle einziehen; es folgen nähere Regelungen der Übergabe und des -zeitpunkts. Er verpflichtet sich, die Ansprüche von Witwe und Tochter seines verstorbenen Bruders Philipp Reinhard von Liebenstein an diesem Verkauf in Höhe von 3000 fl mit seinen Gütern in Jebenhausen (Ebenhaußen) zu versichern. Herzog Eberhard verspricht, dem Philipp Albrecht 30 aymer maß [Wein] in dessen Haus nach Göppingen liefern zu lassen und dieses Haus von allen Real- und Personallasten zu befreien, solange es vom Geschlecht von Liebenstein bewohnt wird; es folgen nähere Regelungen zur Exemtion Dritter in diesem Haus; die Hochgerichtsbarkeit dort bleibt Württemberg vorbehalten. In einem noch näher zu bestimmenden Bezirk bleibt dem Philipp Albrecht die Jagd gestattet. Weiter werden näher geregelt: 5.) Die Unkosten beim Einzug der Gefälle; 6.) das Besteuerungsrecht; 7.) die Unkosten wegen der Reichslehen und aus der wolkensteinischen Lehnsstreitigkeit; 8.) der Zoll in Jebenhausen; 9.) der Witwensitz in Ottmarsheim; 10.) der Rechtsstatus der verkauften württembergischen, badischen, wolkensteinischen und gronsfeldischen Lehen; 11.) verspricht der Käufer dem Philipp Albrecht künftige Forst- oder andere Bedienstung, einstweilen jährlich das glatte Futter für 2 Pferde und 2 e Wein. Jede Art von Revision, Lösung oder Rückkauf wird ausgeschlossen. Ankündigung der Unterschriften des Herzogs Eberhard [III.] als Käufer und des Philipp Albrecht von Liebenstein als Verkäufer mit seinen Beiständen Karl Ludwig Freiherrn von Stein zu Bechenheim und Dr. jur. Ernst Gockhel sowie der Siegel der beiden ersteren.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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