Hans Ströwle (Ströwlin), seßhaft zu Echterdingen, zu Stuttgart gef., weil er unlängst des Nachts vor Michel Schillers Mühle ins Reichenbacher Tal gekommen und, als man ihn nicht in die Stube einlassen wollte, gewaltsam eingedrungen war und zur Stubentüre und zu den Fenstern hinein gehauen und gestochen hatte, auch anderer Übeltaten verdächtig war, deshalb schwerer Leibesstrafe verfallen, jedoch derselben aus Gnade mit der Auflage entledigt, dergleichen Handlungen künftig zu unterlassen und sich wohl zu verhalten, verspricht eidlich, dies zu halten, und schwört U.