Demut von Falkenstein, Witwe des Johannes von Munzingen gen. Romer, Bürgerin zu Freiburg, überläßt dem Kloster der Oberrieder zu Freiburg für den Fall ihres Todes eine ihr zustehende und auf den Hof des Deutschen Ordens zu Tiermendingen angewiesene Gült von 5 Mutt Roggen zugunsten ihres in das Kloster eingetretenen Neffen Konrad von Falkenstein, nach dessen Tod es zu einer Jahrzeit verwendet werden soll.