Schultheiß, Bürgermeister, Gericht und Gemeinde des Dorfes Cleversulzbach (Gleffer Sueltzpach) bei Neuenstadt am Kocher bekunden, dass sie mit Zustimmung Kurfürst Philipps von der Pfalz eine jährliche Gülte von 5 Gulden auf ihren Gütern und Gefällen an die Vikare des Liebfrauenaltars des Stifts St. Peter zu Wimpfen im Tal, namentlich Johann Wacker, Johann Kühlwein (Kulwin), Johann Roxheimer, Andreas Fetzer (Andree Fetzern), Johann Schlierstatt (-stat) und Madern Settler, um empfangene 100 Gulden verkauft haben. Die Aussteller verpflichten sich zur jährlichen Auszahlung zu St. Simon und Judas [28.10.] nach Wimpfen im Tal. Es folgen Bestimmungen zum Einlager von vier Personen aus der Gemeinde in einem offenen Wirtshaus zu Wimpfen im Falle des Zahlungsversäumnisses und zur Wiederlösung mit 100 Gulden. Kurfürst Philipp von der Pfalz gibt seine Einwilligung zum Verkauf und kündigt sein Siegel an.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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