Zwischen den Vettern Philipp Eduard und Markus Fugger zu Kirchberg [Illerkirchberg/Alb-Donau-Kreis] und Weißenhorn [Lkr. Neu-Ulm] als Vormünder der Söhne des verstorbenen Oktavian Secundus Fugger Christoph, Franz und Ferdinand und Verwalter der Grafschaft Kirchberg auf der einen Seite sowie den Ratsälteren, dem Bürgermeister und dem Rat der Stadt Ulm auf der anderen Seite ist es zu Streitigkeiten über ihre beiderseitigen Rechte in dem Dorf Gögglingen [Stadt Ulm] gekommen. Diese haben nun ihre Räte und Bevollmächtigten durch einen Vertrag gütlich beigelegt, der auch von Kaiser [Rudolf II.] und Erzherzog Maximilian von Österreich bestätigt und ratifiziert wurde. Geregelt wurde dadurch die Gerichtsbarkeit innerhalb und außerhalb Etters in Gögglingen sowie auf den Gütern des Benediktinerklosters Wiblingen [Stadt Ulm] und den Widumsgütern dort, die dem Heiliggeistspital in Ulm [abgegangen, Bereich Neue Straße, Lagerbuch 261/2, 254] zustehen, sowie das Kollationsrecht für die Pfarrkirche in Gögglingen.

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Haus der Stadtgeschichte - Stadtarchiv Ulm
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