Johann Drost, Dr. iur., macht bekannt, daß Abt Heinrich Duden die Güter Weischer im Kirchspiel Nordkirchen und Ammesbeke im Kirchspiel Selm zugunsten der Bernharda Wulfs, Witwe von Galen zu Bisping, Frau zu Roemberg, von allen Dienstlehengerechtigkeiten befreit hat, so daß die Witwe, ihre Kinder und Verwandten sie als freie Allodialgüter nutzen können. Dagegen sind jetzt ihre freien Güter Lienkamp (Lin-) im Kirchspiel Amecke (Ameke), Honfeld im Kirchspiel Werne und Galenshove bei Herbern (Herberen) zu Dienstmannsgütern gemacht worden. Der Abt hat laut eingerückter Urkunde Johann Droste zugunsten Dietrichs von Galen zu Bisping (-ck), seiner Brüder und Schwestern mit Lienkamp, Honfeld und Galenshove belehnt. Nach dem Tod eines jeden Belehnten ist ein Heergewäte fällig in Höhe von 20 Goldgulden. Anwesend waren der Bürgermeister von Essen Lic. iur. Johann Straitman (Strat-), Alexander Duden, Richter in Werden, und Wilhelm Schlechtendahl, Rentmeister des Abts. - Es siegelt der Aussteller.