Das Gericht zu Appenweier erteilt dem Kloster Allerheiligen die Einweisung in den sogenannten Röders Hof zu Nußbach wegen versessener Zinse, doch so, dass wenn das Kloster innerhalb Monatsfrist bezüglich seiner Ansprüche befriedigt wurde, diese Einweisung ungültig sein solle.