Vor Schultheiß und Zwölfern des Gerichts zu Renchen bekennt Debß Hewßler, daß er die auf die 1 1/2 Tagwan Matten zu Renchen, die er von Stefan Sucher von Achern gekauft hatte, versicherte und dem Stefan Sucher zugehörige Gült von 8 Schilling und 4 1/2 Pfennige bezahlen will.